Freie Kfz-Werkstatt

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Auto-Ohly GmbH
Stand: Januar 2026

1. Geltungsbereich


1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Auto-Ohly GmbH, insbesondere in folgenden Geschäftsbereichen:

  • Kfz-Werkstattleistungen (Reparatur, Wartung, Diagnose, Inspektion etc.),
  • Schlosserei- und Metallbauarbeiten,
  • Schlüsselnotdienst,
  • Abschlepp- und Pannendienst,


1.2. Vertragspartner der Kunden ist stets:
Auto-Ohly GmbH
Stahlberger Weg 1
09471 Bärenstein
Deutschland


1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn die Auto-Ohly GmbH ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Gegenstand des Vertrages ist die jeweils vereinbarte Leistung im jeweiligen Geschäftsbereich, insbesondere:
bei Kfz-Leistungen: 

  • Arbeiten am angegebenen Fahrzeug (z. B. Reparatur, Inspektion, Diagnose, Räder-/Reifenservice),
  • bei Schlosserei-/Metallbauarbeiten: Anfertigung, Reparatur und Montage von Metallkonstruktionen, Bauteilen und sonstigen Werkstücken,
  • beim Fahrzeugverkauf: Überlassung eines bestimmten Fahrzeugs zu einem vereinbarten Kaufpreis.
  • beim Schlüsselnotdienst: Öffnung von Türen und Schlössern, ggf. Austausch von Schließzylindern bzw. Anfertigung von Schlüsseln,
  • beim Abschleppservice: Bergung, Verladen, Transport und Abstellen von Fahrzeugen,


2.2. Umfang und Inhalt der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem erteilten Auftrag, einem Kostenvoranschlag, einem schriftlichen Angebot oder einer Auftragsbestätigung.

2.3. Die Auto-Ohly GmbH ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Nachunternehmer bzw. Partnerunternehmen einzusetzen, ohne dass sich hierdurch die Stellung der Auto-Ohly GmbH als Vertragspartner des Kunden ändert.

3. Angebot und Vertragsschluss

3.1. Mündliche oder schriftliche Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindliche Schätzungen des voraussichtlichen Arbeits- und Materialaufwands, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3.2. Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Unterzeichnung eines schriftlichen Auftrags, oder
  • Bestätigung eines Angebots in Textform (z. B. per E-Mail), oder tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung (z. B. Abgabe des Fahrzeugs, 
  • Beauftragung des Schlüsselnotdienstes per Telefon), sofern der Leistungsumfang ausreichend klar beschrieben ist.


3.3. Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags nach Vertragsschluss bedürfen der Zustimmung des Kunden und werden gesondert vergütet.

3.4. Ergibt sich im Verlauf der Arbeiten, dass zusätzliche Leistungen notwendig oder sinnvoll sind, wird der Kunde hierüber informiert, sofern erreichbar. Ohne Erreichbarkeit des Kunden werden nur solche Arbeiten ausgeführt, die zur unmittelbaren Sicherheit (z. B. Verkehrssicherheit beim Fahrzeug, Gefahrenabwehr beim Schloss) oder zur Vermeidung weitergehender Schäden erforderlich sind.

4. Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, für die Durchführung der Leistungen alle erforderlichen Informationen bereitzustellen (z. B. Fahrzeugdaten, Lage der Panne, Zugangssituation bei Schlüsseldiensten, bauliche Gegebenheiten bei Metallbauarbeiten).

4.2. Bei Arbeiten am Fahrzeug hat der Kunde das Fahrzeug rechtzeitig und in einem möglichst sicheren Zustand zu übergeben und auf bekannte Schäden, Umbauten oder Besonderheiten hinzuweisen.

4.3. Bei Schlüsselnotdiensten ist der Kunde verpflichtet, seine Zugangsberechtigung nachzuweisen (z. B. Ausweis, sonstige geeignete Nachweise). Die Auto-Ohly GmbH ist berechtigt, im Zweifel die Leistung zu verweigern oder polizeiliche Unterstützung anzufordern.

4.4. Der Kunde hat persönliche Gegenstände und Wertgegenstände soweit möglich zu sichern oder zu entfernen. Für im Fahrzeug oder im Arbeitsbereich zurückgelassene Gegenstände übernimmt die Auto-Ohly GmbH keine Haftung, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

5. Abnahme und Übergabe

5.1. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Kunde über die Fertigstellung informiert oder unmittelbar zur Abnahme aufgefordert (z. B. bei Fahrzeugabholung, Türöffnung, Fertigstellung eines Metallbauteils).

5.2. Die Abnahme gilt spätestens dann als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung übernimmt bzw. nutzt, z. B.:

  • Abholung und Inbetriebnahme des Fahrzeugs,
  • Ingebrauchnahme der gelieferten Metallkonstruktion,
  • Nutzung der geöffneten Tür/Schließanlage,
  • Übernahme des abgeschleppten Fahrzeugs.

5.3. Offensichtliche Mängel sind der Auto-Ohly GmbH möglichst bei Abnahme, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1. Es gelten die im Auftrag, Angebot, der Auftragsbestätigung oder in der jeweiligen Preisliste genannten Preise. Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6.2. Abgerechnet werden insbesondere:

  • der tatsächlich angefallene Arbeitszeitaufwand nach den jeweils gültigen Stundensätzen,
  • bei Schlüsselnotdienst: ggf. Anfahrtspauschalen, Notdienstzuschläge (z. B. nachts, an Wochenenden/Feiertagen),
  • bei Metallbauarbeiten: Materialkosten, Fertigungs- und Montageaufwand.
  • verwendete Materialien, Ersatzteile, Verschleißteile und Betriebsstoffe,
  • beim Abschleppservice: Anfahrt, Abschleppen/Bergung, Transportentfernung, eventuell Stand- oder Verwahrkosten,


6.3. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort nach Leistungserbringung fällig. Die Zahlung erfolgt in der Regel in bar, per EC-Karte oder einer anderen vereinbarten Zahlungsmethode.

6.4. Bei umfangreichen oder kostenintensiven Aufträgen ist die Auto-Ohly GmbH berechtigt, angemessene Voraus- oder Abschlagszahlungen zu verlangen.

6.5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Auto-Ohly GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahngebühren zu erheben.

7. Termine, Einsatzzeiten und Verspätungen

7.1. Vereinbarte Termine (z. B. Werkstatttermine, Montagetermine, Abschleppzeiten) werden nach Möglichkeit eingehalten. Verbindliche Fertigstellungstermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

7.2. Beim Schlüsselnotdienst und Abschleppservice handelt es sich regelmäßig um Notfall- und Eilaufträge. Angegebene Eintreffzeiten sind unverbindliche Schätzungen und können durch Verkehrslage, Witterung oder andere Umstände beeinflusst werden.

7.3. Verzögerungen, die auf Umständen beruhen, die nicht von der Auto-Ohly GmbH zu vertreten sind (z. B. Stau, extreme Witterung, Teile-Lieferprobleme, höhere Gewalt), berechtigen den Kunden nicht automatisch zu Schadensersatzansprüchen.

8. Besondere Regelungen Schlüsselnotdienst

8.1. Der Kunde beauftragt die Auto-Ohly GmbH mit der gewaltsamen oder zerstörungsarmen Öffnung eines Schlosses oder einer Tür. Je nach Schloss und Situation kann es trotz größter Sorgfalt zu Beschädigungen an Tür, Rahmen oder Schloss kommen.

8.2. Der Kunde wird vor Beginn der Arbeiten auf die voraussichtlichen Kosten (inkl. eventueller Notdienstzuschläge) hingewiesen, soweit dies die Situation zulässt.

8.3. Die Auto-Ohly GmbH haftet nicht für Schäden, die unvermeidbar mit der Öffnungstätigkeit verbunden sind (z. B. Beschädigung eines bereits vorgeschädigten Schlosses), sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

8.4. Der Kunde hat seine Berechtigung zum Betreten des Objekts nachzuweisen. Bei Zweifeln kann die Auto-Ohly GmbH die Leistung verweigern oder die Polizei hinzuziehen.

9. Besondere Regelungen Abschleppservice

9.1. Der Abschlepp- und Transportauftrag umfasst das Bergen, Verladen, Transportieren und Abstellen des Fahrzeugs an einem vereinbarten Ort (z. B. Werkstatt, Hof, Sicherstellungsgelände).

9.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf besondere Eigenarten des Fahrzeugs hinzuweisen (z. B. tiefergelegt, Luftfahrwerk, Automatik ohne Parkstellung, Elektro-/Hybridfahrzeug).

9.3. Für Schäden, die auf nicht angegebene Besonderheiten oder Vorschäden zurückzuführen sind, haftet die Auto-Ohly GmbH nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der in diesen AGB geregelten Haftungsbeschränkungen.

9.4. Wird das abgeschleppte Fahrzeug auf einem Gelände der Auto-Ohly GmbH abgestellt und nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgeholt, ist die Auto-Ohly GmbH berechtigt, Stand-/Verwahrkosten zu berechnen.

10. Besondere Regelungen Schlosserei / Metallbau

10.1. Grundlage von Schlosserei- und Metallbauarbeiten sind die vereinbarten Zeichnungen, Maße und Spezifikationen. Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen, die die Funktion nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Mangel.

10.2. Der Kunde ist verpflichtet, die baulichen Gegebenheiten (z. B. Wandbeschaffenheit, Anschlüsse, Maße vor Ort) richtig anzugeben oder prüfen zu lassen. Fehlen solche Angaben, ist die Auto-Ohly GmbH berechtigt, nach bestem fachlichen Ermessen zu planen; notwendige Anpassungen können zu Mehrkosten führen.

10.3. Bei bauseitigen Verzögerungen oder Behinderungen (z. B. nicht zugängliche Baustelle, fehlende Vorleistungen) ist die Auto-Ohly GmbH berechtigt, entstehenden Mehraufwand gesondert abzurechnen.

11. Besondere Regelungen Fahrzeugverkauf

11.1. Beim Verkauf von Fahrzeugen kommt ein Kaufvertrag zwischen der Auto-Ohly GmbH und dem Kunden zustande. Inhalt und Umfang des Vertrages ergeben sich aus der Kaufvertragsurkunde.

11.2. Gebrauchtfahrzeuge werden grundsätzlich im Zustand bei Vertragsschluss verkauft. Angaben zu Laufleistung, Baujahr, Ausstattung und Zustand erfolgen nach bestem Wissen und gemäß den vorliegenden Informationen.

11.3. Für Gebrauchtfahrzeuge gelten die gesetzlichen Sachmängelhaftungsregelungen, soweit diese nicht im Rahmen des gesetzlich zulässigen Umfangs (z. B. bei Verkauf an Unternehmer) eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

11.4. Das Eigentum am Fahrzeug geht erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung auf den Käufer über. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Fahrzeug Eigentum der Auto-Ohly GmbH (Eigentumsvorbehalt).

12. Gewährleistung und Haftung (allgemein)

12.1. Für die von der Auto-Ohly GmbH erbrachten Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

12.2. Liegt ein von der Auto-Ohly GmbH zu vertretender Mangel vor, hat der Kunde Anspruch auf unentgeltliche Nacherfüllung (Nachbesserung). Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie unzumutbar verzögert, kann der Kunde die Vergütung mindern oder – soweit gesetzlich vorgesehen – vom Vertrag zurücktreten.

12.3. Keine Gewährleistungsmängel sind insbesondere:

  • normaler Verschleiß,Schäden durch Nichtbeachtung von Hersteller- oder Bedienungshinweisen,
  • Schäden, die durch äußere Einflüsse (z. B. Unfall, Witterung, Vandalismus) entstehen.
  • Schäden durch unsachgemäße Verwendung oder Bedienung,
  • Schäden, die auf vom Kunden beigestellten Teilen oder Weisungen beruhen,


12.4. Für Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet die Auto-Ohly GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auto-Ohly GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

12.5. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Ebenso unberührt bleiben zwingende Haftungen (z. B. nach Produkthaftungsgesetz).

13. Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht

13.1. Eingebaute Teile, Materialien und Werkstücke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum der Auto-Ohly GmbH.

13.2. Ausgebaute Altteile gehen – sofern nicht anders vereinbart – in das Eigentum der Auto-Ohly GmbH über und können fachgerecht entsorgt werden.

13.3. Der Auto-Ohly GmbH steht wegen ihrer Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen (insbesondere Fahrzeugen) zu.

14. Widerrufsrecht / Fernabsatz

14.1. Sofern der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, E-Mail) zustande kommt, kann ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften bestehen.

14.2. Dieses Widerrufsrecht kann eingeschränkt sein oder entfallen, wenn die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erbracht wurde und der Kunde vor Beginn der Leistung ausdrücklich auf den möglichen Verlust seines Widerrufsrechts hingewiesen wurde.

14.3. Im Einzelfall gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen; der Kunde wird auf Nachfrage näher informiert.

15. Datenschutz


Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der Auto-Ohly GmbH, abrufbar auf der Website bzw. in der Werkstatt einsehbar.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit rechtlich zulässig – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Auto-Ohly GmbH.

16.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.